DAV

03.02.2019 [Naturschutz]

Hessen: Regeln in der Kletterkonzeption Werra-Meißner-Kreis

Nördlich von Eschwege liegen wenige Kilometer südlich der Landesgrenze zu Niedersachsen nahe der Werra die Kalksteinfelsen des Werra-Meißner-Kreises.
Für diese Felsen im FFH-Gebiet "Werra- und Wehretal" wurde nach längeren Verhandlungen im Dezember 2018 die "Kletterkonzeption Werra-Meißner-Kreis" vom Land Hessen, Landkreis, Hessen Forst und DAV Landesverband Hessen unterzeichnet.

Die Konzeption sieht ein Monitoring der 5 Felsen Otterbachstein, Ellernsteine, Großer Habichtstein und Nebenfels und Behälterskopf über einen Zeitraum von 5 Jahren vor, um festzustellen, welchen Einfluss Klettern auf die Enwicklung von Flora und Fauna an den Felsen hat. Nach Ende des Monitoring sollen die Vergleichdaten ausgewertet und weitere Schritte verhandelt werden.
Je nach Ergebnis kann dies Freigabe der gesperrten Felsen oder die Sperrung der bekletterten Felsen bedeuten.

Dieses Vorgehen hatte ein vom DAV Kassel beauftragtes Gutachterbüro vorgeschlagen, um weitere Entscheidungen auf eine belastbare wissenschaftliche Datebasis zu stellen. Ursprünglich waren vom zuständigen Regierungspräsidium Kassel noch weitreichendere Felssperrungen vorgesehen.

Drei Felsen bzw. kleine Gruppen werden für die Dauer von 5 Jahren gesperrt:
  • Otterbachstein
  • Ellernsteine
  • Nebenfals des Großen Habichtstein
Folgende Felsen können auf bestehenden Routen weiter beklettert werden:
  • Der Hauptfels des Großen Habichtstein
  • Behälterskopf
Der DAV wird Maßnahmen zur Zugangslenkung und Beschilderung durchführen. Das Beseitigen von Vegetation ist verboten.

Der größte Fels der Region, der Andreasstein liegt nicht im FFH-Gebiet und ist von der Regelung nicht betroffen (Foto oben: Blick vom Andreasstein auf die Werra, Quelle DAV Göttingen).

Weitere Infos und der Volltext der Vereinbarung finden sich auf der Seite des DAV Göttingen, der die Interessen der niedersächsischen Kletterer in den Verhandlungen vertreten hat: DAV-Göttingen: Felssperrung Nordhessen

Die Kosten des Monitoring werden von DAV Landesverband Hessen und Regierungspräsidium Kassel jeweils zur Hälfte übernommen.