DAV

07.06.2017 [Naturschutz]

Verordnungsentwurf LSG Reinhäuser Wald

Auf der Infoveranstaltung zum neuen Verordnungsentwurf für das Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald hat das Umweltamt des Landkreises Göttingen am 23.05. in Reinhausen Fragen von Bürgern und Betroffenen beantwortet. Im vorliegenden Entwurf wurden die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Felsgutachtens verarbeitet, das klären sollte, an welchen Felsen im FFH-Gebiet 110 ohne Schäden für die Natur geklettert werden kann.
Das kümmerliche Ergebnis: Nur an 9 Felsen der 38 begutachteten, nämlich am

  • Quacken im Bürgertal,
  • 1. bis 5. Zwerg im Schlosstal,
  • Wegelagerer, Echsenwand, Leichter Wand im Leuchtetal,
  • Weihnachtsturm am Bendixkopf,
  • Grünem Klapptisch im Hubental,
  • Statist, Zufallsschiebe, Zufallswand im Borntal,
  • Champion im Saugrund,
  • Steinbruch der Freien Klippe bei Groß Schneen,
  • Rechter schwarzer Wand bei Ischenrode,
  • Zeltplatzwand im Haupttal,
  • 1.Hintermann im Tal der Könige

darf geklettert werden. Alle anderen Felsen der Gutachtenliste sollen gesperrt werden, darunter Schlageterstein, Winterklippe, die hohen Türme im Saugrund und die großen Felsen in Reiffenhausen. 8 bisher bekletterte Felsen fallen aus Denkmalschutzgründen wegen Abris weg: Nachbarkanzel, Kavernenwand, Wampe, Knubbelwand, Wellenwand, Koloss, Eisenwand und Gnom. Dies würde einen sehr herben Verlust an Kletterfläche bedeuten.

Der AKN wird die Ergebnisse des Gutachtens genau prüfen und die Stellungnahme zum Verordnungsentwurf entsprechend abfassen.