Heute hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig überraschend die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 25.4. abgesagt bzw. verschoben.
In der schriftlichen Begründung hat sie dafür zwei Gründe genannt:
Die Klageberechtigung der Kletterverbände wird bezweifelt. Privatpersonen, die durch das Kletterverbot in ihren Rechten beeinträchtigt sind, wären hingegen klageberechtigt. Die Kammer empfiehlt daher einen Klägerwechsel.
Das wäre ganz in unserem Sinne. Wir rechnen damit, das im Herbst, wenn die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen, ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wird.
Bis dahin klären wir die Frage des Klageberechtigung und tauschen ggf. den Kläger aus. Es ist doch überraschend, was in der Welt der Juristerei so alles passiert…