DAV

07.06.2017 [Naturschutz]

Verfahren um das Kletterverbot Bodensteiner Klippen / FFH

Im Verfahren um das Kletterverbot des Landkreises Wolfenbüttel hat der Landesverband des Deutschen Alpenvereins die IG Klettern Niedersachsen dem durch das Verwaltungsgericht Braunschweig angebotenen Mediationsverfahren zugestimmt. Wir sind gespannt, ob der Landkreis Wolfenbüttel sich ebenfalls gesprächs- und kompromissbereit zeigt.

Gleichzeitig hat der Landkreis am 28.03. den Entwurf der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Hainberg, Wohldenberg, Braune Heide, Klein Rhüdener Holz und angrenzender Landschaftsteile“ ins öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben, der die bestehende aus dem Jahr 1975 ersetzen wird. Im Entwurf ist unter „§4 Verbotenen Handlungen (3) 12. „Das Klettern und Bouldern auf sämtlichen Felsen“ verboten. Der Landkreis zeigt sich also fest entschlossen, entweder im Rahmen des Gerichtsverfahrens oder durch die Verordnung das Klettern am Hainberg auch ohne hinreichende naturschutzfachliche Grundlage zu verbieten. Ein Gutachten zur Beurteilung der Folgen des Klettersports auf die Felsen im FFH-Gebiet Nr. 120 liegt bis heute nicht vor.

Der DAV und die IG haben eine detaiillierte Stellungnahme zur Verordnung abgegeben, die der Landkreis ebenso wie die Eingaben anderer Träger öffentlicher Belange würdigen wird.

Zu Eurer Info: Da unsere Klage gegen das Kletterverbot nach §80 Verwaltungsgerichtsordnung „aufschiebende Wirkung“ hat, darf derzeit an den Felsen der Bodensteiner Klippen weiter geklettert werden.