Im Streit um die geplante Deponie für leicht belastete Schadstoffe, die im ehemaligen Steinbruch bei Bisperode eingerichtet werden soll (wir berichteten darüber), hat die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Landtag den weiteren Genehmigungsprozess und die Entscheidungskriterien dargestellt:
Der Steinbruch liegt im Landschaftsschutzgebiet. Zur Genehmigungsfähigkeit des Deponoievorhabens müssen nach dem Naturschutzrecht insbesondere zwei Kriterien erfüllt sein:
Die Entscheidung über die Erfüllung der Genehmigungsbedingungen liegt beim Gewerbeaufsichtsamt. Sollten diese vorliegen, wird der Steinbruch auf Antrag aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen.
Der Kreistag Hameln-Pyrmont hat hier kein Vetorecht, wovon viele Beteiligte bisher ausgegangen sind. Mit diesem Hebel hätte die Deponie verhindert werden können. Die Entscheidung liegt nun allein beim Gewerbeaufsichtsamt, das das Vorliegen der Genehmigungsbedingungen prüfen muss.
Mit den Naturschutzbedingungen sind allerdings hohe Hürden beschrieben, die der Antragsteller „Hannoversche Basaltwerke“ vielleicht nicht überspringen kann.